Frank Goecke / Aktuelles

17.06.2022

«Vorübergehende» Fremdplatzierung von 2 Kindern während 6 Jahren

Die KESB erfüllt eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft. Oft arbeiten diese Behörden professionell und mit Augenmass. Wenn aber einmal falsche Weichen gestellt werden, dann hat dies oft verheerende Folgen für die Betroffenen. Auch wenn dann nach jahrelangem Prozessieren ein Gericht den Fehler korrigiert, ist vor allem bei Kindesschutzfälle der Schaden angerichtet, wie nachfolgender Fall aus unserer Praxis zeigt.

Sonja P. (27) stammt aus Portugal, hat dort die Grundschule absolviert und verdient ihr Geld als Putzfrau. Ihre beiden Kinder Ramon (6) und Jasmin (4) haben verschiedene Väter. Als Sonja P. sich 2015 vom Vater von Jasmin trennt, sie innert kurzer Zeit dreimal umziehen muss, bleiben die Kinder während Monaten beim Vater von Ramon, dann bei der Grossmutter väterlicherseits von Jasmin zurück. Die KESB wird auf die Familie aufmerksam und setzt eine Beiständin ein. Diese beschliesst, Sonja P. zu einer «freiwilligen» und «vorübergehenden» Fremdplatzierung zu drängen. Die völlig überforderte Sonja P. ist einverstanden, sofern sie überhaupt erfasst hat, wozu sie ja sagt. Kurz darauf werden die Kinder über Nacht zu einer Kleinbauernfamilie im Emmental, welche sich durch die Betreuung von Pflegekindern finanziert, verfrachtet. Die Beiständin informiert über eine Woche nicht, wo die Kinder sind. Diese Platzierung ist ein folgeschwerer Fehlentscheid, wie sich noch zeigen wird.

Nach den ersten Besuchen von Sonja P. im Emmental reagiert vor allem Jasmin in der Folgezeit hochgradig auffällig. Sie kotet wieder ein, macht Kleider und Spielsachen kaputt und verhält sich gegenüber den Kleinkindern der Pflegeeltern feindselig. Die Beiständin befindet, dass der Kontakt zur Mutter für die Kinder zu irritierend sei, das Besuchsrecht wird zusehends eingeschränkt, am Schluss sind es 4 Stunden monatlich, unter Aufsicht und an einem neutralen Ort, es ist Mutter und Kindern nicht gestattet, das Areal zu verlassen, der Mutter wird zudem verboten, mit den Kindern Portugiesisch zu sprechen.

Die folgenden Jahre sind von einem tiefgreifenden Misstrauen der KESB und der wechselnden Bestände gegenüber Sonja P. geprägt: Diese sei als Mutter unfähig, nicht empathisch, minderintelligent und deshalb nicht lernfähig. Die Mutter wird begutachtet, die Kinder werden psychiatrisch beurteilt und behandelt. Entsprechend wird daran gearbeitet, Sonja P. dauerhaft die Kinder zu entziehen. Erst sollen Ramon und Jasmin definitiv bei der Pflegefamilie bleiben, dann heisst es plötzlich, beide müssten in eine Institution im Kanton Schaffhausen. Dann wird nur Jasmin dorthin geschickt, ist dort aber nicht tragbar. Es wird fieberhaft eine Anschlusslösung gesucht und in einem Schulheim im Kanton Zürich gefunden, Ramon bleibt im Emmental. Bei all diesen Entscheiden wird die KESB vom Bezirksrat sekundiert, welcher sämtliche Entscheide kritiklos schützt. Bei allem Aktionismus wird aber eines nie versucht: Eine sorgfältige Rückplatzierung beider Kinder zur Mutter, allenfalls unterstützt durch eine Familienbegleitung und ein Sonderschulsetting für Jasmin.

Erst als der Fall dann ein zweites Mal ans Obergericht weitergezogen wird, kann diese destruktive Dynamik gestoppt werden. Das Gericht übernimmt gewissermassen die Aufgabe der KESB, ordnet ein humanes Besuchsrecht an, es werden erstmals Mutter, Kinder und Väter angehört, das Gutachten als nicht belastbar taxiert und schliesslich die Rückplatzierung von Ramon zur Mutter, der Verbleib von Jasmin im Schulheim angeordnet. Das Kind verbringt von nun an aber jedes Wochenende sowie die Ferien mit Bruder, Mutter und deren neuem Partner (Urteil PQ190055-O/U). Das Bundesgericht hat den Entscheid der Vorinstanz bezüglich Ramon geschützt (5A_318/2021). Ende gut alles gut? Leider nein, diese sechs schrecklichen Jahre lassen sich nicht mehr rückgängig machen. Und natürlich wird sich weder die KESB noch die fehlbare Beiständin je bei Sonja P. und ihren Kindern für diese Zeit entschuldigen.